Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von vier Windkraftanlagen

Bekanntmachung des Landesamtes für Umwelt
vom 6. Dezember 2016

Der Firma Energiequelle GmbH, Hauptstraße 44 in 15806 Zossen OT Kallinchen wurde die Genehmigung nach §  4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erteilt, auf den Grundstücken in 14959 Trebbin OT Christinendorf in der Gemarkung Christinendorf, Flur 3, Flurstücke 57, 63 und 115 vier Windkraftanlagen des Typs ENERCON E-92 zu errichten und zu betreiben. Die Genehmigung umfasst die Errichtung und den Betrieb von vier Windkraftanlagen mit einem Rotordurchmesser von 92 m, einer Nabenhöhe von 138,38 m, einer Gesamthöhe von 184,38 m und einer elektrischen Leistung von 2,35 MW je Anlage sowie die dazugehörenden Kranaufstellplätze und Zuwegungen.

Diese Genehmigung schließt andere, die Anlage betreffende behördliche Entscheidungen nach § 13 BImSchG mit ein. Dabei handelt es sich insbesondere um:

  • die Baugenehmigung nach § 67 Absatz 1 der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) alte Fassung (a. F.) in Verbindung mit § 89 Absatz 4 (Ãœbergangsvorschrift) der Brandenburgischen Bauordnung neue Fassung (n. F.) mit Zulassung von Abweichungen gemäß § 60 BbgBO (a. F.) von der Vorschrift des § 6 Absatz 5 BbgBO
  • die naturschutzrechtliche Eingriffszulassung nach § 17 Absatz 1 in Verbindung mit § 15 des Bundes-Naturschutzgesetzes (BNatSchG)
  • die Zustimmung nach § 14 Luftverkehrsgesetz (LuftVG)

Die sofortige Vollziehung dieses Bescheides nach § 80 Absatz 2 Nummer 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) wurde angeordnet.

Das Vorhaben unterlag einer Umweltverträglichkeitsprüfung.

Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung wurde unter den im Genehmigungsbescheid aufgeführten Nebenbestimmungen erteilt.

In der Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz ist über alle rechtzeitig vorgetragenen Einwendungen entschieden worden.

Auslegung

Die Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz liegt mit einer Ausfertigung der genehmigten Antragsunterlagen in der Zeit vom 08.12.2016 bis einschließlich 21.12.2016 im Landesamt für Umwelt, Genehmigungsverfahrensstelle Süd, Von-Schön-Straße 7, Zimmer 4.27 in 03050 Cottbus aus und kann dort während der Dienststunden von jedermann eingesehen werden. Das Dienstgebäude ist von Montag bis Donnerstag von 9 bis 15 Uhr sowie am Freitag von 9 bis 14 Uhr geöffnet. Außerhalb der Öffnungszeiten kann eine Einsicht nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der TelefonNummer 0355 4991-1411 ermöglicht werden.

Die oben genannten Unterlagen liegen ebenfalls in der Gemeinde Am Mellensee, Bauverwaltung, Zossener Straße 21 c in 15838 Am Mellensee OT Klausdorf, im Bürgerbüro der Stadt Zossen, Marktplatz 20 in 15806 Zossen sowie in der Stadt Trebbin, Abteilung 4 Bauen und Planen, Markt 1 – 3 in 14959 Trebbin, 1. Etage, Zimmer 14 aus und können dort während der Dienststunden von jedermann eingesehen werden.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid den Einwendern und auch gegenüber Dritten, die keine Einwendung erhoben haben, als zugestellt.

Nach der öffentlichen Bekanntmachung können der Bescheid und seine Begründung bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von den Personen, die Einwendungen erhoben haben, beim Landesamt für Umwelt, Genehmigungsverfahrensstelle Süd, Postfach 60 10 61 in 14410 Potsdam schriftlich angefordert werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann binnen eines Monats nach dessen Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch eingelegt werden.

Ein schriftlicher Widerspruch ist an das Landesamt für Umwelt, Postfach 60 10 61 in 14410 Potsdam zu richten.

Zur Niederschrift kann der Widerspruch beim Landesamt für Umwelt, Seeburger Chaussee 2 in 14476 Potsdam OT Groß Glienicke eingelegt werden.

Rechtsgrundlagen

Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 26. Juli 2016 (BGBl. I S. 1839)

Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) vom 2. Mai 2013 (BGBl. I S. 973, 3756), zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 28. April 2015 (BGBl. I S. 670)

Neunte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), zuletzt geändert durch Artikel 5 der Verordnung vom 28. April 2015 (BGBl. I S. 670)

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 13. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2258) Landesamt für Umwelt

Abteilung Technischer Umweltschutz 1
Genehmigungsverfahrensstelle Süd