1. Fortschreibung des Klimaschutz- und Energiekonzeptes der Stadt Trebbin beschlossen
Am 4. Dezember 2024 wurde die 1. Fortschreibung des Klimaschutz- und Energiekonzeptes der Stadt Trebbin von 2013 in der Stadtverordnetenversammlung als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen.
Um den aktuellen Herausforderungen des Klimawandels und dessen Auswirkungen auf kommunaler Ebene wirksam begegnen zu können wurde es notwendig das bestehende Konzept weiterzuentwickeln.
Im Rahmen der 1. Fortschreibung wurde ein Maßnahmekatalog entwickelt, der 38 Maßnahmen umfasst. Diese zielen darauf ab, die Klimaschutzziele der Stadt konsequent weiterzuverfolgen. Die Maßnahmen decken die Bereiche Energieeffizienz, erneuerbare Energien, Mobilität und nachhaltige Stadtentwicklung ab. Es soll sichergestellt werden, dass die Stadt Trebbin ihren Beitrag zur Reduktion der globalen Treibhausgasemissionen leistet und gleichzeitig die Lebensqualität ihrer Bürgerinnen und Bürger sichert.