Einwohnerversammlungen zur Freiflächen-Solaranlagen

Sowohl in Thyrow als auch in Christinendorf haben Einwohnerversammlungen zur potenziellen Errichtung von Freiflächen-Solaranlagen stattgefunden. Bei diesen Terminen hat der Bürgermeister der Stadt Trebbin den rechtlichen Werdegang für den zur Errichtung benötigten Bebauungsplan erläutert wie auch die Wertschöpfung, die rechtlichen Grundlagen für Erträge aus den Solarparks und welche finanziellen Vorteile den Ortsteilen zugutekommt. Es wurden noch keine Aufstellungsbeschlüsse gefasst, derzeit befinden sich die Projekte noch in der Anlaufphase zum offiziellen Bebauungsplanverfahren.

In Thyrow wurden den interessierten Einwohnern aus Großbeuthen und Thyrow die Planungsabsichten für drei Freiflächen-Solaranlagen vorgestellt. Das Projekt „Solarpark Tertian“ soll im Vorranggebiet für Windkraftanlagen errichtet werden und liegt auf Großbeuthener und Thyrower Gemarkung. Südlich davon schließt das Projekt „Solarpark Thyrow-Grundhufen“ als Agri-PV-Anlage an. An der ehemaligen B101 folgt das Projekt „Solarpark Thyrow-Ost“. Die letzten beiden Projekte liegen auf Thyrower Gemarkung.

In Christinendorf soll unterhalb der Windkraftanlagen an der Straße nach Gadsdorf (östlich der K7229) ein Solarpark entstehen.

Die Vorhabenträger haben ihre Projekte in Einwohnerversammlungen vorgestellt und die Einwohnerinnen und Einwohner konnten Fragen hierzu stellen. Vorab hat die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, dass bei einem ablehnenden Ergebnis aus der Einwohnerversammlung eine „Einwohnerbefragung“ erfolgen soll. Hierbei werden alle Einwohner schriftlich zur Stimmabgabe aufgefordert. Das Verfahren ist mit einer Wahl vergleichbar.

Die 3 Vorhaben im Bereich Großbeuthen und Thyrow wurden mehrheitlich abgelehnt, weshalb hierfür eine Einwohnerbefragung durchgeführt wird. Ein entsprechender Beschluss mit dem Inhalt der Fragen wird für die Sitzung im Dezember 2024 eingebracht. Für Christinendorf wurde in der frühzeitigen Einwohnerbeteiligung mehrheitlich die Durchführung des Bebauungsplan-verfahrens befürwortet.

Mit einer Zustimmung wird seitens der jeweils betroffenen Einwohner lediglich signalisiert, dass ein Bebauungsplanverfahren durchgeführt werden kann. Der Erfolg eines Verfahrens hängt von vielen Faktoren ab. In voraussichtlich 2 Beteiligungsrunden werden die Öffentlichkeit, die Nachbargemeinden, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aufgefordert, Stellungnahmen zu den Vorhaben abzugeben und Hinweise bzw. Bedenken zu äußern. Diese werden im Rahmen der Abwägung geprüft und führen ggf. zur entsprechenden Anpassung der Planung.

Die Präsentationen der Einwohnerversammlungen sind im Ratsinformationssystem bei den Einladungen in den Ortsteilen abrufbar.