Bekanntmachnung des WARL

Verbandsversammlung des WARL entscheidet sich für eine reine Gebührenfinanzierung

Die Verbandsversammlung des WARL beriet in ihrer Sitzung am 06.12.2016 über die Frage, ob die Aufgabe der Wasserver- und Schmutzwasserentsorgung zukünftig nicht mehr über Beiträge und Gebühren (Mischfinanzierung), sondern nur noch über Gebühren finanziert werden soll. Ebenso befasste sich die Verbandsversammlung mit der Frage, ob die Zusammenfassung aller drei Tarifgebiet zu einem Tarifgebiet in Betracht käme.

Der Entscheidungsfindung lag ein Konzept der Verwaltung des WARL zugrunde, dass diese auftragsgemäß in den letzten Monaten erarbeitet und die wirtschaftlichen und rechtlichen Aspekte der zukünftigen Finanzierungsmöglichkeiten beleuchtet hatte.

Grundsatzentscheidung:

Zukünftig reine Gebührenfinanzierung und ein einheitliches Tarifgebiet

Die Mitglieder der Verbandsversammlung entschieden sich nach gründlicher Überlegung einstimmig für eine Umstellung der Finanzierung auf reine Gebühren und die Zusammenfassung der drei Tarifgebiete zu einem Tarifgebiet.

Es ist die Hoffnung der Verbandsversammlung, dass durch diese Entscheidung wieder ein wenig Vertrauen in die Verwaltung allgemein und insbesondere in die Verbandsarbeit zurück gewonnen werden kann. Die Mitglieder der Verbandsversammlung brachten zum Ausdruck, allen voran der Bürgermeister der Stadt Ludwigsfelde, Herr Andreas Igel, dass nur auf diesem Wege die unter den gegebenen Umständen größtmögliche Gleichbehandlung erreicht werden kann.

Was bedeutet das für die Bürgerinnen und Bürger des Verbandsgebiets?

Der WARL wird nunmehr zunächst die weiteren Grundlagen für das im Grundsatz beschlossene Modell der reinen Gebührenfinanzierung schaffen. Es werden die notwendigen Satzungsänderungen, Beschlussvorlagen und die Kalkulation vorbereitet, so dass - nach einer entsprechenden Beschlusslage durch die Verbandsversammlung am 20.12.2016 - einem „Neustart“ ab dem 01.01.2017 mit einer ausschließlichen Finanzierung über einheitliche Gebühren für alle nichts mehr im Wege steht.

Es werden weiterhin zunächst die nicht bestandskräftigen Bescheide rückabgewickelt, welche von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12.11.2015 betroffen sind. Hier muss nach wie vor zwingend eine Rückabwicklung erfolgen.

Sind die Kalkulation, die Satzungen und sonstigen Fragen in der nächsten Sitzung der Verbandsversammlung am 20.12.2016 beschlossen, wird es nach der Rückabwicklung der nicht bestandskräftigen Bescheide, denen offene Verwaltungsverfahren zugrunde liegen, eine systematische Abarbeitung aller Beitragsbescheide geben. Da es gilt, alle seit der Verbandsgründung des WARL eingenommenen Beiträge auszuschütten, wird die Rückabwicklung einen nicht unerheblichen Zeitraum in Anspruch nehmen. Hierfür müssen wir die Bürgerinnen und Bürger schon jetzt um Verständnis bitten. Eine mögliche Doppelbelastung ab dem 01.01.2017 wird seitens des Verbandes auf geeignetem Wege ausgeglichen werden. Hierüber werden wir an dieser Stelle nach der Verbandsversammlung am 20.12.2016, wenn die Verbandsmitglieder so entschieden haben, Näheres berichten.

Anträge auf Rückzahlung der Beiträge aus bestandskräftigen Bescheiden sind nach der o. g. Grundsatzentscheidung der Verbandsversammlung an sich obsolet. Selbstverständlich steht es jedoch jedem Bürgern frei, hier tätig zu werden. Gleiches gilt auch für Anträge nach dem Staatshaftungsgesetz. Aus unserer Sicht besteht hierfür an sich keine Veranlassung mehr, da eine zukünftige reine Gebührenfinanzierung zwingend die Ausschüttung der eingenommenen Beiträge erfordert. Da dies in der Regel das Ziel der o. g. Anträge ist, werden diese mit dieser Grundsatzentscheidung bereits dem Grunde nach bestätigt.

Abschließend weisen wir auf die nächste Sitzung der Verbandsversammlung am 20.12.2016, 18:00 Uhr hin, zu der wir Sie gern einladen.

gez. Aethner
Verbandsvorsteher