Trebbin öffnet Sportanlagen im Freien

Der kontaktlose Breiten- und Vereinsfreizeitsport im Freien ist ab dem 15. Mai 2020 wieder erlaubt. Damit können die Trebbinerinnen und Trebbiner wieder auf den Sportanlagen der Stadt Trebbin ihrem lang vermissten Hobby zusammen nachgehen – allerdings weiterhin kontaktlos und nur unter freiem Himmel.

Alle anwesenden Personen auf den Sportanlagen müssen stets einen Abstand von 1,5 Metern zueinander einhalten, es dürfen keine Ansammlungen von Personen entstehen.

Die Neufassung der Eindämmungsverordnung erlaubt nun auch wieder die Benutzung der WC-Anlagen des Sportgeländes. Andere Sanitäreinrichtungen sowie Umkleideräume und -kabinen dürfen dagegen nicht genutzt werden.

Die Benutzung der Sportanlagen ist jedoch nur bei vorheriger schriftlicher Anmeldung des Vereins bzw. der Übungsgruppe beim Platzwart der Stadt Trebbin, Tel. 0151 42654376 oder Mail rathaus@stadt-trebbin.de gestattet. Der Antrag ist mindestens 24 Stunden vor dem beabsichtigten Training zu stellen, es ist ein Zeitplan und die Anzahl der Teilnehmer der Trainingseinheit anzugeben. Die Stadt Trebbin wird die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln überprüfen. Bei jeder Trainingseinheit ist eine Anwesenheitsliste zu führen, die 4 Wochen aufbewahrt werden muss.