Wähler

Allgemeine Informationen

Die Bürgermeisterwahl findet nach den Regelungen des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetz (BbgKWahlG) und der Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung (BbgKWahlV) statt. Die Wahlperiode beträgt 8 Jahre. Der Bürgermeister wird von den Bürgern in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Jeder Wähler hat eine Stimme.

Wahlberechtigung

Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag

  1. Deutscher im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz oder Unionsbürger ist,
  2. das 16. Lebensjahr vollendet hat
  3. im Wahlgebiet seinen ständigen Wohnsitz hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung in der BRD hat.

Zeitplan bis zur Wahl

Schritt 1: Einreichung der Wahlvorschläge

Bis zum 30. Juni 2022 können Wahlvorschläge eingereicht werden. Wer kandidieren möchte, darf die Frist nicht verpassen.
Wichtig: Einzelwahlkandidaten benötigen die Unterstützung von mindestens 36 wahlberechtigten Bürgern. Die Bürger dürfen mit ihrer Unterschrift nur jeweils eine kandidierende Person unterstützen.

Die entsprechenden amtlichen Formblätter für Kandidierende einschließlich der notwendigen Anlagen werden vom Wahlleiter der Stadt Trebbin auf Anforderung kostenfrei ausgegeben.

Schritt 2: Sitzung des Wahlausschusses

Der Wahlausschuss der Stadt Trebbin prüft in dieser Sitzung, welche Wahlvorschläge die formalen Voraussetzungen für eine Kandidatur erfüllen. So entsteht an diesem Tag die endgültige Kandidierenden Liste.

Schritt 3: Versendung der Wahlbenachrichtigung und Start der Briefwahl

Schon mit der Versendung der Wahlunterlagen an die Wahlberechtigten beginnt der Abstimmungszeitraum, da die Wahlberechtigten ab Erhalt der Wahlunterlagen auch die Briefwahl beantragen können, wenn sie aus einem wichtigen Grund nicht am 4. September 2022 in ihrem Wahllokal wählen können.

Schritt 4: Wahltag

Am 4. September 2022 können alle wahlberechtigten Trebbiner, die nicht schon per Brief gewählt haben, von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr in den auf ihrer Wahlbenachrichtigung angegebenen Wahllokalen ihre Stimme abgeben.

Ab 18.00 Uhr werden die Stimmen ausgezählt. Der Kandidat, der mehr als 50 Prozent der Stimmen auf sich vereinigen kann, wird Bürgermeister. Erreicht niemand der Kandidierenden die notwendige Stimmenzahl wird eine Stichwahl erforderlich.

Schritt 5: Termin der Stichwahl

Erreicht keine oder keiner der Kandidierenden im ersten Wahlgang am 4. September 2022 die notwendige Mehrheit von mehr als 50 Prozent treten bei der Stichwahl am 25. September 2022 die beiden Kandidierenden gegeneinander an, die am ersten Wahltermin die meisten Stimmen auf sich vereinigen konnten.

Eine mögliche Stichwahl läuft am 25. September 2022 noch einmal von 8 bis 18 Uhr unter den gleichen Rahmenbedingungen ab wie unter "Schritt 4" beschrieben.

Der Sieger der Stichwahl muss neben Mehrheit von mehr als 50 Prozent zusätzlich das Quorum erfüllen, also mehr als 15 % der Wahlberechtigten müssen ihn gewählt haben. Werden beide Bedingungen nicht erreicht, wählt die Stadtverordnetenversammlung den Bürgermeister. Dabei ist sie an keinen bisherigen Wahlvorschlag gebunden.

Schritt 6: Beginn der neuen Amtsperiode

Briefwahl

Anstelle der Stimmenabgabe im Wahllokal besteht auch die Möglichkeit der Wahlteilnahme durch Briefwahl.

Wahlscheine und Briefwahlunterlagen werden erst nach endgültiger Zulassung der Wahlvorschläge und anschließendem Druck der Stimmzettel ausgegeben und versandt. Briefwahlunterlagen können sowohl persönlich als auch online beantragt werden.

Onlinebeantragung: bis spätestens Freitag, den 02.09.2022, 00.00 Uhr
persönliche Beantragung: bis spätestens Freitag, den 02.09.2022, 18.00 Uhr
Ausnahmefälle: bis spätestens Sonntag, den 04.09.2022, 15.00 Uhr

Bitte beachten Sie die Postlaufzeit, denn Sie sind für die rechtzeitige Versendung der Wahlbriefe verantwortlich. Der zurückgesendete Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag, den 04.09.2022, bis 18.00 Uhr bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Adresse eingegangen sein. Wer die Unterlagen persönlich abholt, kann die Briefwahl auch gleich im Bereich Bürgerservice/Bildung/Kultur (Rathaus, Markt 1-3, 14959 Trebbin) ausüben.

Um einen Wahlschein für eine andere Person zu beantragen oder deren Briefwahlunterlagen entgegenzunehmen, benötigen Sie eine schriftliche Vollmacht (siehe Wahlbenachrichtigung).

Wahltag

Alle Wahlberechtigten haben am 04.09.2022 (Hauptwahl) und voraussichtlich am 25.09.2022 (Stichwahl) zwischen 08.00 Uhr und 18.00 Uhr die Möglichkeit, ihre Stimme in ihrem Wahllokal abzugeben. Das jeweilige Wahllokal ist auf der Wahlbenachrichtigung zu finden. Bitte bringen Sie zur Wahl Ihre Wahlbenachrichtigung und Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.

Die Wahlergebnisse der jeweiligen Wahlbezirke und das Gesamtergebnis werden nach der Stimmenauszählung hier veröffentlicht.

Ãœbersicht der Wahllokale