Information zum Formularserver

Werte Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber,

Parteien, politische Vereinigungen, Wählergruppen, Listenvereinigungen und Einzelbewerberinnen bzw. Einzelbewerber (Wahlvorschlagsträger), die beabsichtigen an den Kommunalwahlen 2024 teilzunehmen, müssen einen schriftlichen Wahlvorschlag bei mir einreichen. Dieser besteht aus einer Vielzahl von Unterlagen:

  1. dem Wahlvorschlag (Anlage 5a oder 5b),
  2. der Erklärung einer jeden Bewerberin bzw. eines jeden Bewerbers, dass sie oder er seiner Aufnahme in dem Wahlvorschlag zustimmt (Anlage 7a oder 7b),
  3. für jede vorgeschlagene Bewerberin bzw. für jeden vorgeschlagenen Bewerber eine Bescheinigung der Wahlbehörde, dass die Bewerberin oder der Bewerber wählbar ist (Anlage 8a oder 8b),
  4. für jede Unionsbürgerin bzw. jeden Unionsbürger eine Versicherung an Eides statt über ihre bzw. seine Staatsangehörigkeit und darüber, dass sie oder er nicht in ihrem oder seinen Mitgliedsstaat von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist (Anlage 8c),
  5. bei Wahlvorschlägen von Parteien, politischen Vereinigungen, Wählergruppen und Listenvereinigungen eine Ausfertigung der Niederschrift über die Bestimmung der Bewerberinnen und Bewerber (Anlage 9a oder 9b) sowie
  6. (sofern erforderlich) die ausreichende Anzahl von Unterstützungsunterschriften (Anlage 6)

Beim Ausfüllen der unter Nummer 1 bis 5 genannten Anlagen müssen Angaben oft mehrfach, teilweise bis zu vier Mal eingetragen werden, wie beispielswiese die Daten der Bewerberinnen und Bewerber. Solche Mehrfachangaben verursachen nicht nur erheblichen Aufwand beim Ausfüllen der Anlagen, sie bergen außerdem ein erhebliches Fehlerrisiko. Inkonsistente Daten machen eine Rücksprache bei der Vertrauensperson des Wahlvorschlags erforderlich und verursachen bei allen Beteiligten zusätzlichen Arbeits- und Dokumentationsaufwand.

Um die Erfassung von Wahlvorschlägen zu erleichtern, wird unter der Adresse https://afm.brandenburg.de/intelliform/forms/lwl/kw/anlage_5a/index ein Online-Portal zur Verfügung gestellt, über das Sie formulargestützt Ihren Wahlvorschlag erfassen können. In dem Portal können Sie die Vordrucke für die einzelnen kommunalen Wahlen bequem ausfüllen, Zwischenstände herunterladen, speichern und ausdrucken. Sie werden Schritt für Schritt durch den Wahlvorschlag und die Niederschrift geleitet.

Der andere Teil der Niederschrift steht Ihnen als beschreibbares PDF-Dokument zur Verfügung. Die unter den o. a. Nummern 2 bis 5 aufgeführten Unterlagen werden automatisch über den Formularserver anhand der im Wahlvorschlag eingetragenen Daten erstellt. Mehrfach benötigte Angaben müssen nur einmal eingegeben werden.

Sollten sich z. B. die Listenplätze der bereits eingetragenen Bewerberinnen und Bewerber geändert haben, kann die Reihenfolge der Listenplätze nachträglich problemlos korrigiert werden. In der anschließend erzeugten Druckversion des Wahlvorschlages werden die Bewerberinnen und Bewerber in der geänderten Reihenfolge angezeigt.

Ihre erfassten Daten werden nicht im System gespeichert. In jedem Arbeitsschritt ist es jedoch möglich, den Arbeitsstand lokal auf Ihrem PC zu speichern und die Eingabe zu unterbrechen; dabei wird eine HTML-Datei erzeugt. Um die Eingabe fortzusetzen bzw. zu korrigieren, öffnen Sie einfach die gespeicherte HTML-Datei in Ihrem Webbrowser und folgen Sie dort den weiteren Hinweisen. Ich empfehle, den Arbeitsstand vor dem Einreichen unbedingt zu speichern. Nur so sind eventuell nachträglich erforderliche Korrekturen digital möglich.

Wenn die Dateneingabe abgeschlossen ist, wird der Wahlvorschlag durch die Funktion „Einreichen“ elektronisch (als pdf-Datei) an die Wahlleitung übermittelt. Bitte an wahlleitung@stadt-trebbin.de senden. Die Formulare für den Wahlvorschlag können dann von Ihnen als PDF-Dokument heruntergeladen und ausgedruckt werden.

Nach dem Unterschreiben muss der Wahlvorschlag rechtzeitig bis zum Ablauf der Einreichungsfrist, also spätestens am 66. Tag vor der Wahl, 4. April 2024, um 12:00 Uhr schriftlich im Original bei mir eingereicht werden. Eine ausschließlich elektronische Einreichung des Wahlvorschlages über den Formularserver gilt nicht als eingereichter Wahlvorschlag. Eine inhaltliche Vorprüfung des Wahlvorschlages erfolgt erst, wenn der Wahlvorschlag schriftlich im Original bei mir eingegangen ist. Der fertige Wahlvorschlag sollte deshalb umgehend an mich übersandt werden.

Insgesamt vereinfacht und beschleunigt der Formularserver die Erstellung, Bearbeitung und Verwaltung eines Wahlvorschlags für die Kommunalwahlen erheblich. Unabhängig von der Art der Wahl ist der Formularserver ab sofort erreichbar.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Marie-Helene Schaldach
Wahlleiterin