Informationen für Wahlberechtigte

Allgemeine Informationen

Die Landtagswahl findet am Sonntag, den 22.09.2024 in der Zeit von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr statt. Alle weiteren Informationen zur Landtagswahl finden Sie hier.

Wahlberechtigung

Bei der Landtagswahl sind alle Bürgerinnen und Bürger im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Landes Brandenburg, die am Wahltag
  1. das 16. Lebensjahr vollendet hat,
  2. seit mindestens einem Monat im Land
    1. ihren ständigen Wohnsitz haben oder
    2. sich sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland haben sowie
    3. nicht nach § 7 Brandenburgisches Landeswahlgesetz ausgeschlossen sind.
  3. nicht nach § 6a Absatz 1 EuWG ausgeschlossen ist.
Bei den Ortsbeiratswahlen ist derjenige wahlberechtigt, wer am Wahltag
  1. Deutscher im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 GG oder Unionsbürger ist,
  2. das 16. Lebensjahr vollendet hat und
  3. im jeweiligen Ortsteil seinen ständigen Wohnsitz hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland hat
  4. nicht nach § 9 BbgKWahlG ausgeschlossen ist.

Briefwahl

Anstelle der Stimmenabgabe im Wahllokal besteht auch die Möglichkeit der Wahlteilnahme durch Briefwahl. Wahlscheine und Briefwahlunterlagen werden erst nach endgültiger Zulassung der Wahlvorschläge und anschließendem Druck der Stimmzettel ausgegeben und versandt. Briefwahlunterlagen können sowohl persönlich als auch online beantragt werden.

Onlinebeantragung: bis spätestens Freitag, den 20.09.2024, 00.00 Uhr
Persönliche Beantragung: bis spätestens Freitag, den 20.09.2024, 18.00 Uhr
Ausnahmefälle: bis spätestens Sonntag, den 22.09.2024, 15.00 Uhr

Bei der Rücksendung der Wahlbriefe beachten Sie bitte die Postlaufzeit, denn Sie selbst sind für die rechtzeitige Versendung der Wahlbriefe verantwortlich. Der zurückgesendete Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag, den 22.09.2024, 18.00 Uhr, bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Adresse eingegangen sein. Wer die Unterlagen persönlich abholt, kann die Briefwahl auch gleich im Bereich Bürgerservice/ Bildung/ Kultur (Rathaus, Markt 1-3, 14959 Trebbin) ausüben.

Um einen Wahlschein für eine andere Person zu beantragen oder deren Briefwahlunterlagen entgegenzunehmen, benötigen Sie eine schriftliche Vollmacht.