Informationen für Wahlberechtigte

Allgemeine Informationen

Die Wahl des Europäischen Parlaments (Europawahl) verbunden mit der landesweiten Kommunalwahl findet am Sonntag, den 09.06.2024 in der Zeit von 08.00 – 18.00 Uhr statt.

Die Europawahl findet nach den Regelungen des Europawahlgesetzes (EuWG) statt. Bei dieser Wahl wählen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union alle 5 Jahre ein neues Europäisches Parlament. Gewählt wird in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl. Jede Wählerin bzw. jeder Wähler hat eine Stimme.

Bei der landesweiten Kommunalwahl wird in der Stadt Trebbin mit ihren Ortsteilen folgendes gewählt:

  • der Kreistag des Landkreises Teltow-Fläming,
  • die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Trebbin und
  • die Ortsbeiräte in den Ortsteilen Blankensee, Christinendorf, Glau, Großbeuthen, Klein Schulzendorf, Kliestow, Löwendorf, Märkisch Wilmersdorf, Schönhagen, Stangenhagen und Thyrow

Die Wahl findet nach den Regelungen des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes (BbgKWahlG) und der Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung (BbgKWahlV) statt. Die Mitglieder des Kreistages, der Stadtverordnetenversammlung und der Ortsbeiräte werden von den Bürgerinnen und Bürger in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl für 5 Jahre gewählt. Jede Wählerin bzw. jeder Wähler hat drei Stimmen.

Wahlberechtigung

Bei der Europawahl ist derjenige wahlberechtigt, wer am Wahltag

  1. Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 Grundgesetz (GG),
  2. dass 16. Lebensjahr vollendet hat,
  3. seit mindestens 3 Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
  4. nicht nach § 6a Absatz 1 EuWG ausgeschlossen ist.

Bei der Kommunalwahl ist derjenige wahlberechtigt, wer am Wahltag

  1. Deutscher im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 GG oder Unionsbürger ist,
  2. dass 16. Lebensjahr vollendet hat und
  3. im Wahlgebiet seinen ständigen Wohnsitz hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland hat
  4. nicht nach § 9 BbgKWahlG ausgeschlossen ist.

Zeitplan bis zur Kommunalwahl

Schritt 1: Einreichung der Wahlvorschläge

Bis zum 4. April 2024 können Wahlvorschläge für die Wahl der Stadtverordnetenversammlung und die Ortsbeiratswahl bei der Wahlleiterin eingereicht werden. Wer kandidieren möchte, darf die Frist nicht verpassen.

Die entsprechenden amtlichen Formblätter für Kandidierende einschließlich der notwendigen Anlagen werden von der Wahlleiterin der Stadt Trebbin auf Anforderung kostenfrei aufgelegt.

Schritt 2:Der Wahlausschuss der Stadt Trebbin prüft in dieser Sitzung, welche Wahlvorschläge die formalen Voraussetzungen für eine Kandidatur erfüllen. So entsteht an diesem Tag die endgültige Kandidierenden Liste.

Die Sitzung des Wahlausschusses hinsichtlich der Zulassung der Wahlvorschläge findet am 09.04.2024 um 18.00 Uhr im Sitzungssaal der Stadt Trebbin, Markt 1- 3 in 14959 Trebbin, statt.

Die Liste über die zugelassenen Wahlvorschläge wird anschließend öffentlich bekanntgegeben.

Schritt 3:Versendung der Wahlbenachrichtigung und Start der Briefwahl

Schon mit der Versendung der Wahlbenachrichtigungen an die Wahlberechtigten beginnt der Abstimmungszeitraum, da die Wahlberechtigten ab Erhalt der Wahlbenachrichtigung auch die Briefwahl beantragen können, wenn sie am 9. Juni 2024 nicht in ihrem Wahllokal wählen können.

Schritt 4:Wahltag

Am 9. Juni 2024 können alle wahlberechtigten Trebbiner, die nicht schon per Brief gewählt haben, von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr in das auf ihrer Wahlbenachrichtigung angegebenen Wahllokal ihre Stimme abgeben. Ab 18.00 Uhr werden die Stimmen ausgezählt.

Reihenfolge der Auszählung: Europawahl, Kreistagswahl, Wahl der Stadtverordnetenversammlung, Ortsbeiratswahl

Schritt 5:Beginn der neuen Legislaturperiode

Briefwahl

Anstelle der Stimmenabgabe im Wahllokal besteht auch die Möglichkeit der Wahlteilnahme durch Briefwahl. Wahlscheine und Briefwahlunterlagen werden erst nach endgültiger Zulassung der Wahlvorschläge und anschließendem Druck der Stimmzettel ausgegeben und versandt. Briefwahlunterlagen können sowohl persönlich als auch online beantragt werden.

Onlinebeantragung: bis spätestens Freitag, den 07.06.2024, 00.00 Uhr
Persönliche Beantragung: bis spätestens Freitag, den 07.06.2024, 18.00 Uhr
Ausnahmefälle: bis spätestens Sonntag, den 09.06.2024, 15.00 Uhr

Bei der Rücksendung der Wahlbriefe beachten Sie bitte die Postlaufzeit, denn Sie selbst sind für die rechtzeitige Versendung der Wahlbriefe verantwortlich. Der zurückgesendete Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag, den 09.06.2024, 18.00 Uhr, bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Adresse eingegangen sein. Wer die Unterlagen persönlich abholt, kann die Briefwahl auch gleich im Bereich Bürgerservice/ Bildung/ Kultur (Rathaus, Markt 1-3, 14959 Trebbin) ausüben.

Um einen Wahlschein für eine andere Person zu beantragen oder deren Briefwahlunterlagen entgegenzunehmen, benötigen Sie eine schriftliche Vollmacht.